Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

  1. Für unsere Lieferungen gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). AGB des Kunden werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
    Dies gilt auch dann, wenn wir unsere Lieferungen in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender AGB des Kunden vorbehaltlos ausführen.
  2. Ist der Kunde Unternehmer, gelten unsere AGB auch für alle künftigen Lieferungen an den Kunden, ohne dass es hierzu eines ausdrücklichen Hinweises bedarf.Angebot und Preise
  1. Unsere Liefer- und Preisangebote erfolgen -soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird- stets freibleibend.
  2. Soweit nichts anderes vereinbart wird, verstehen sich alle Preise ab Abgangslager oder -werk zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
  3. Ändern sich nach Vertragsschluss öffentliche Abgaben und/oder Steuern auf die Ware bzw. werden solche neu erhoben, werden die vereinbarten Preise entsprechend angepasst;gleiches gilt, wenn sich aus von uns nicht zu vertretenden Gründen die Kosten für Verladung und Versand der Ware erhöhen (z. B. durch Minderbeladungs-, Liege- und Standgelder). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Preisanpassungsregelung nur, wenn die Lieferung nicht innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss erfolgt.Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Abtretung
  1. Unsere Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Bei vereinbarten Zahlungszielen beginnt die Zahlungsfrist mit dem Tag der Lieferung. Zahlungen sind nur dann rechtzeitig, wenn wir über das Geld spätestens am Fälligkeitstag verfügen können. Die Annahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber.
  2. Bei Zahlungsverzug des Kunden oder bei wesentlicher Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse sind wir berechtigt, die Stellung von Sicherheiten zu verlangen und/oder evtl. gewährte Zahlungsziele, auch für andere Forderungen, zu widerrufen. Ist der Kunde nicht in der Lage, innerhalb einer angemessenen Frist Sicherheiten zu leisten, sind wir berechtigt, die Geschäftsverbindung zu beenden. Bereits bestehende Ansprüche aus erbrachten Leistungen oder wegen Verzug des Kunden werden davon nicht berührt.
  3. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur zulässig, wenn diese Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  4. Die Abtretung von gegen uns gerichteten Ansprüchen des Kunden ist nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig; ein Anspruch auf Erteilung einer solchen Zu-stimmung besteht nicht. § 354 a HGB bleibt unberührt.Lieferung
  1. Unsere Lieferzeitangaben sind grundsätzlich keine Fixtermine (§ 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB, § 376 HGB). Teillieferungen sind -soweit dem Kunden zumutbar- zulässig.
  2. Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.
  3. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unver- züglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oderteilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten.
  4. Maßgebend ist das an der Auslieferstelle ermittelte bzw. zollamtlich festgestellte und auf dem Lieferschein vermerkte Gewicht oder Volumen der Lieferung, es sei denn, es werdenPartien aus Tank- oder Kesselwagen ausgeliefert und das Volumen am Empfangsort mittels geeichter Messvorrichtungen festgestellt. Der konkrete Nachweis der Lieferung einer ge-ringeren oder größeren Menge bleibt jeder Vertragsparteien offen.
  5. Holt der Kunde die Ware selbst ab, ist er verpflichtet, die für den Transport relevanten gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen, insbesondere über den Gefahrguttransport und dieBeladungsgrenzen, zu beachten. Der Kunde hat seine Fahrer oder Frachtführer entsprechend zu verpflichten. Bei Nichtbeachtung der bestehenden Vorschriften hat der Kunde unsvon allen Ansprüchen Dritter freizustellen.
  6. Die Gefahr geht stets -auch bei frachtfreier Lieferung- auf den Kunden über, sobald die Ware den Verladeanschluss der Füllstelle passiert, spätestens aber beim Verlassen derAuslieferstelle.Eigentumsvorbehalt
  1. Von uns gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum. Ist der Kunde Unternehmer, bleiben von uns gelieferte Waren bis zur Bezahlung aller Forde- rungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und uns in unserem Eigentum. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfän- dung, unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Gleiches gilt für den Fall der Beschädigung oder Zerstörung der Ware.
  2. Bei Wiederverkäufern ist die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang widerruflich gestattet. Die aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der in unserem (Mit-)Eigentum stehenden Waren resultierenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Rechnungswertes des betreffenden Lieferge- genstandes an uns ab. Der Kunde ist im gewöhnlichen Geschäftsgang widerruflich ermächtigt, die abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.
  3. Eine Verarbeitung oder Vermischung der gelieferten Ware erfolgt stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt das (Mit-)Eigentum durch Verbindung, Vermi- schung oder Verarbeitung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum an der neuen Sache anteilmäßig nach dem Verhältnis der Rechnungsbeträge der verarbeiteten oder verbundenen Erzeugnisse auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt die in unserem (Mit-)Eigentum stehenden Waren unentgeltlich.Beschaffenheit der Ware, Mängelansprüche
  1. Sofern nichts anderes vereinbart wird, gelten für die Beschaffenheit der von uns gelieferten Waren ausschließlich die einschlägigen DIN-Normen bzw. diesen vorgehende europäische Normen.
  2. Mängelansprüche eines Kunden, der Unternehmer ist, setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 BGB) -auch gegenüber dem Spediteur/Frachtführer- nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, ist dieser unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel haben Unternehmer unverzüglich nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Mängelanzeige von Unternehmern gelten als unverzüglich, wenn diese innerhalb von 7 Tagen erfolgen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge genügt.
  3. Kunden, die Verbraucher sind, müssen offensichtliche Mängel spätestens 2 Monate nach Lieferung uns gegenüber schriftlich mitteilen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Ab- sendung der Mängelrüge genügt.
  4. Kommt der Kunde seiner Untersuchungs- und/oder Rügepflicht nicht nach, erlöschen insoweit seine Gewährleistungsrechte.
  5. Mängelansprüchen von Kunden, die Unternehmer sind, verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Übergabe der gelieferten Sache. Dies gilt nicht bei Arglist, für Ansprüche nach demProdukthaftungsgesetz oder im Fall des Lieferantenregress.
  6. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bestehen nur unter den nachfolgenden für unsere Haftung geltenden zusätzlichen Voraussetzungen.Haftung
  1. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haften wir nur- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
    – für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
    Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
  3. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung, falls uns Arglist zur Last gelegt wird oder soweit wir eine Beschaffenheitsgarantie übernommen haben. Für Ansprüche nach Ziff. 1 und 2 gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Haftungsbeschränkungen nicht verbunden.Erfüllungsort und GerichtsstandSofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Erfüllungsort (auch bei frachtfreien Lieferungen) und Ge- richtsstand für Leistungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen uns und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten aus den zwi- schen uns und ihm geschlossenen Verträgen unser Firmensitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Kundenkäufer auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

    Salvatorische Klausel

    Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich unserer AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übri- gen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen mög- lichst nahe kommt.

    Gilt für Heizöl (leicht):

    „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer- Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Haupt- zollamt.“ Es wird empfohlen, für den Fall einer Heizölbewirtschaftung, diesen Beleg als Bezugsmengennachweis vier Jahre lang aufzubewahren. Bei Unfällen und den sonstigen Vor- kommnisse, bei denen Mineralölprodukte austreten, die Polizei unter dem Stichwort „Ölalarm“ benachrichtigen!

    Information der HEL-Endkunden:

    „Über die Wirksamkeit von Energieeffizienzmaßnahmen und entsprechend verfügbare Angebote können Sie sich mit Hilfe einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) unter www.bfee-online.de öffentlich geführten Anbieterliste sowie der dort veröffentlichten Berichte zur Information der Marktteilnehmer informieren.“ „Kontaktinformationen zu Verbraucher- organisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen, von denen Sie Angaben über Energieeffizienzmaßnahmen, Endkunden-Vergleichsprofile sowie ggfs. technische Spezifikationen energiebetriebener Geräte erhalten können, finden Sie unter www.energiespartipps-oel.de/waerme.“

    Information der Kraftstoff-Endkunden:

    „Informationen über den effizienten Einsatz von Kraftstoffen und über Anbieter von Maßnahmen zu Energieeffizienzverbesserungen und Energieeinsparungen finden Sie unter www.bfee-online.de sowie unter www.energiespartipps-oel.de/auto.“